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Berufliche Weiterbildung wird
in Deutschland als sozialpolitisches Instrument und als Mittel zur Qualitätssicherung
und Wirtschaftsförderung begriffen. Deshalb gibt es aktuell ganz
unterschiedliche Fördertöpfe, aus denen Lehrgangsteilnehmer
eine Förderung erhalten können. Welcher Fördertopf für
Sie in Frage kommen kann, hängt einerseits von dem Lehrgang ab,
den Sie besuchen möchten und andererseits von ihren persönlichen
Voraussetzungen (arbeitslos / beschäftigt / Zeitsoldat / mit oder
ohne Berufsabschluss usw.). Manchmal gibt es sogar mehrere Fördermöglichkeiten.
Im Zweifelsfall lassen Sie sich am besten bei uns beraten!
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Fördermöglichkeiten
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A. Weiterbildungsförderung von Arbeitslosen
Arbeitslose können durch die Arbeitsagentur (bzw. bei ALG II-Bezug
durch die ARGEn und Optionskommunen) gefördert werden. Das gilt
sowohl bei unseren Lehrgängen zum Erwerb eines Berufsabschlusses
(Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung)
als auch für Anpassungsqualifizierungen wie den Diätetisch
geschulten Koch DGE, den „Integrationslehrgang Diätküche“,
mehrere Helferqualifizierungen als auch den Lehrgang „Ausbildung
der Ausbilder“.
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B. Bundesprogramme zur Weiterbildungsförderung
von Beschäftigten
1. Bildungsgutschein für Beschäftigte
Durch ein Förderprogramm der Arbeitsagentur (WeGebAU) können
zwei Beschäftigtengruppen aus allen Bundesländern – unabhängig
vom Alter und der Betriebsgröße – gefördert werden:
a. Beschäftigte ohne Berufsabschluss
b. Beschäftigte mit Berufsabschluss,
aber mit mindestens vierjähriger „Berufsentfremdung“,
d.h. mit einer Tätigkeit in anderen Berufsbereichen auf Helferniveau.
Weiterhin können gefördert werden:
c. Fachkräfte (mit Berufsabschluss) mit einem Mindestalter von 45
Jahren aus Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten
Bei den Beschäftigtengruppen a. und b. trägt die Arbeitsagentur
nicht nur die vollständigen Weiterbildungskosten, sondern erstattet
dem Betrieb auch Lohnkostenanteile.
Der Förderantrag muss über den Arbeitgeber gestellt werden.
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2. Bildungsprämie für Erwerbstätige
Erwerbstätige aus ganz Deutschland mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen
von 25.600 EUR (bzw. bei Verheirateten 51.200 EUR) können jedes Jahr
einen „Prämiengutschein“ aus Bundesmitteln erhalten. Damit
können 50% der Kosten einer Weiterbildung, max. jedoch 500 EUR finanziert
werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Bildungsberatung.
Ihre zuständige Beratungsstelle finden Sie unter www.bildungspraemie.info
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3. Meister-BAFöG
Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung,
um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen
hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Gefördert werden Fachkräfte aus dem Gastgewerbe mit Berufsabschluss,
die die formalen Voraussetzungen für die Abschlussprüfung in
der gewünschten Weiterbildung (Meister, Fachwirte) erfüllen.
Nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitslose können die
Leistungen beantragen, wenn sie für die Dauer des Lehrgangs keinen
Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
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Gefördert werden generell Weiterbildungskosten sowie
bei Vollzeitlehrgängen auch Beiträge für den Lebensunterhalt.
Dabei gelten folgende Regelungen.
- Lehrgangsteilnehmer in Vollzeitmaßnahmen können einen
Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten, der vom Familienstand und der Zahl
der Kinder
abhängig ist. Angerechnet wird aber das Einkommen während
des Lehrgangs (unter Berücksichtigung div. Freibeträge).
Folgende Leistungen können Sie (z. B.) maximal erhalten:
* Alleinerziehende ohne Kind: 675 EUR, davon 229 EUR als nicht
rückzahlbarer
Zuschuss
* Verheiratete mit zwei Kindern: 1.310 EUR, davon 439 EUR als nicht
rückzahlbarer
Zuschuss
- Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung
der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger
Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden
Gebühren,
höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus
einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus
einem zinsgünstigen
Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für
den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und
während
einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens
jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Weitere Informationen unter: www.meister-bafoeg.info
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C. Landesprogramme zur Weiterbildungsförderung von
Beschäftigten
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Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (nur für
Beschäftigte aus Nds.)
Niedersächsische Betriebe (max. 249 Beschäftigte), die ihre Beschäftigten
für eine Fortbildung während der Arbeitszeit freistellen, können
eine Förderung von bis zu 90% der Lehrgangsgebühren erhalten.
Betriebsinhaber aus Betrieben mit max. 50 Beschäftigten können
mit bis zu 45% der Lehrgangsgebühren gefördert werden. Konzernbetriebe
und Betriebe des öffentlichen Dienstes sind ausgeschlossen. Der maximale
Förderbetrag beträgt pro Unternehmen jährlich 4.000 EUR.
Eine Teilnahme an Meister- und Fachwirte-Lehrgängen ist nicht förderfähig.
Der Förderantrag muss über den Arbeitgeber erfolgen.
www.iwin-niedersachsen.de
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Bildungsscheck NRW (nur für Beschäftigte aus
NRW)
Qualifizierungsscheck Hessen (nur Beschäftigte aus Hessen)
Beschäftigte aus NRW bzw. Hessen mit max. 249 Beschäftigten
können, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe jedes Jahr
einen Bildungsscheck erhalten, der aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds finanziert wird. Ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes. Mit dem Bildungsscheck können 50% der Kosten einer Weiterbildung,
max. jedoch 500 EUR finanziert werden. Eine Teilnahme an Meister- und
Fachwirte-Lehrgängen ist nicht förderfähig.
Ihre zuständige Beratungsstelle finden Sie unter
https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/beratungsstellen (NRW)
http://www.qualifizierungsschecks.de (Hessen)
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Weitere Bildungsschecks mit teilweise abweichenden Bedingungen
gibt es auch in anderen Bundesländern (Brandenburg, Sachsen, Bayern,
Berlin, Rheinland-Pfalz). Informationen hierzu finden Sie im Internet. |
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D. Förderung durch den Berufsförderungsdienst
der Bundeswehr (BFD)
Zeitsoldaten haben am Ende ihrer Dienstzeit Anspruch auf die Finanzierung
von Weiterbildungsmaßnahmen, die der Eingliederung in das Zivilleben
dienen. Grundsätzlich können alle Seminare und Lehrgänge
unseres Angebots darüber finanziert werden. Wenden Sie sich an Ihren
zuständigen BFD.
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